| |
CHIP-PFLICHT FÜR ALLE HUNDE
ab 01.01.2010
FÖRDERUNG HUNDEAUSBILDUNG
Für nach dem 01.01.2009 abgelegte BgH-Prüfungen wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von Euro 50,00 über Antrag an den ÖKV gewährt, solange bis die Fördergelder erschöpft sind (Chip-Nr. des Hundes Voraussetzung).
Infos unter: ÖKV Förderung
NEUE ÖKV BH-PRÜFUNG
ab 01.01.2010 Voraussetzung zur erstmaligen Ablegung einer Prüfung in allen Prüfungs- Stufen, die nur mehr für registrierte (gechippte) Hunde möglich sein wird. Die Teilnahme des Hundeführers an einem Sachkundevortrag (oder Nachweis einer bereits abgelegten Prüfung mit einem Hund) ist ebenfalls verpflichtend vorgeschrieben.
|
|