Ortsgruppe 110----------------ZVR.Zahl159487220
CHIP-PFLICHT FÜR ALLE HUNDE

ab 01.01.2010


FÖRDERUNG HUNDEAUSBILDUNG

Für nach dem 01.01.2009 abgelegte BgH-Prüfungen wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von Euro 50,00 über Antrag an den ÖKV gewährt, solange bis die Fördergelder erschöpft sind (Chip-Nr. des Hundes Voraussetzung).

Infos unter: ÖKV Förderung
 

 
 
NEUE ÖKV BH-PRÜFUNG

ab 01.01.2010

Voraussetzung zur erstmaligen Ablegung einer Prüfung in allen Prüfungs- Stufen, die nur mehr für registrierte (gechippte) Hunde möglich sein wird.
Die Teilnahme des Hundeführers an einem Sachkundevortrag (oder Nachweis einer bereits abgelegten Prüfung mit einem Hund) ist ebenfalls
verpflichtend vorgeschrieben.
 
 
 
 
 
 
 
 

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