CHIP-PFLICHT FÜR ALLE HUNDE

ab 01.01.2010


FÖRDERUNG HUNDEAUSBILDUNG

Für nach dem 01.01.2009 abgelegte BgH-Prüfungen wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von Euro 50,00 über Antrag an den ÖKV gewährt, solange bis die Fördergelder erschöpft sind (Chip-Nr. des Hundes Voraussetzung).

 Infos unter: ÖKV Förderung
 

 
 
 NEUE ÖKV BH-PRÜFUNG

ab 01.01.2010
 
Voraussetzung zur erstmaligen Ablegung einer Prüfung in allen Prüfungs- Stufen, die nur mehr für registrierte (gechippte) Hunde möglich sein wird.
Die Teilnahme des Hundeführers an einem Sachkundevortrag (oder Nachweis einer bereits abgelegten Prüfung mit einem Hund) ist ebenfalls
verpflichtend vorgeschrieben.
 Infos unter:  ÖKV Begleithundeprüfung
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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